Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e.V.
Deutsche Gesellschaft der Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten e.V.
Verband freier Tierheilpraktiker e.V.
Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie e.V.

Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V. – von damals bis heute

  1. Am 29.6.2024 feiern wir 25 Jahre Tierheilpraktikertage mit einem Grillfest.
  2. Die Prüfungsfragen für Tierheilpraktiker werden gemeinschaftlich mit den Verbänden der IG THP überarbeitet.
  1. Die dreimal jährlich erscheinende Printversion der Verbandszeitschrift “Tierheilpraktiker aktuell” wird auf eine sechsmal jährlich erscheinende digitale Version umgestellt. 
  2. Im Februar verlässt der TPVD e.V. die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V. .
  3. Die Satzung, Geschäftsordnung und Berufsordnung erhalten ein Update. Hiermit wird insbesondere den erweiterten Berufsrichtungen Tierphysiotherapie und Tierosteopathie und der Möglichkeit der virtuellen und/oder hybriden Mitgliederversammlung Rechnung getragen. 

 

  1. Im Januar wird der Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des § 50 Abs. 2 Tierarzeimittelgesetz vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. 
  2. Die Kooperation wird nach Änderung des Transparenzregister der EU neu registriert unter der Kennnummer: 479742950865-88
  3. Der ehemals freiwillige Eintrag in die "Öffentliche Liste registrierter Verbände" wurde geändert in "Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung". Auch hier ist die Kooperation unter der Register-Nummer R004810 registriert. 
  4. Im April wird der Verband für Hundephysiotherapie und Osteopathie (VHPO) e. V. ordentliches Mitglied der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V..
  5. Im Juli 2022 nach 12 Jahren Vorstandstätigkeit legt Stefanie Olhöft ihr Amt als 1. Vorsitzende der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände nieder. Auch die 2. Vorsitzende Martina Fickert steht nicht mehr für das Amt zur Verfügung. Als neuer Vorstand werden gewählt: 
    1. Vorsitzende: Christiane Gromöller (DGT e. V.) 
    2. Vorsitzende: Kristin Trede (BkTD e. V.) 
    Die Kassenwartin Angelika Bahr-Dehnhardt (DGT e. V.) wird im Amt bestätigt
  6. Der Verband energetisch arbeitender Tiertherapeuten (VETT) e.V. befindet sich in Liquidation und wird zum 31.12.2022 aufgelöst. Die Mitgliedschaft in der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände ruht während dieser Zeit.
  7. Am 16.11.2022 veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 29.09.2022 und bestätigt unsere Rechtsauffassung: Der § 50 Abs. 2 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) ist verfassungswidrig! Insbesondere die Tierhomöopathinnen und Tierhomöopathen können aufatmen und ihren Beruf weiterhin ausüben.
  8. Mit dem Tod von Edeltraud Hanser am 16.02.2019 verlor die DTU als Gründungsmitglied der Kooperation ihre Vorsitzende, die sich über lange Jahre mit viel Leidenschaft und Herzblut engagiert hatte. Aus Zeitgründen konnte niemand in ihre Fußstapfen treten, so dass der Verband zum 31.12.2022 aufgelöst wurde. Edeltraud Hansers Lebenswerk wird durch die DTU-Mitglieder, die in andere Verbände der Kooperation eingetreten sind, erhalten bleiben.
  1. Nach Erhalt des von der Bundesregierung erstellten Referentenentwurfes eines neuen "Tierarzneimittelgesetzes" (TAMG), das die rechtlichen Vorgaben für Tierarzneimittel und -medizinprodukte künftig aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) herauslösen soll, erstellt die Kooperation gemeinsam mit dem Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e. V. (THP), dem Verband Energetisch Arbeitender Tiertherapeuten e. V. (VETT) sowie mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft für Tierheilpraktiker im FVDH e. V. eine Stellungnahme. Im weiteren Verlauf setzt sich die Kooperation mit ihren Mitgliedsverbänden intensiv dafür ein, mögliche nachteilige Auswirkungen für Tiertherapeut*innen durch den Gesetzesentwurf, der am 28.01.2022 rechtskräftig wird, abzuwenden.
  2. Gestützt wird unsere Argumentation durch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
  3. Im Juli 2021 tritt die neu überarbeiteten Prüfungsordnung für die Kenntnisüberprüfung für Tierheilpraktiker/innen in Kraft. Diese wurde im Rahmen einer "Interessengemeinschaft deutscher Tierheilpraktikerverbände" (IG THP) in Zusammenarbeit mit weiteren Tierheilpraktikerverbänden erstellt (Stand: Nov. 2020).
  4. Am 3.11.2021 reichen drei klassisch-homöopathisch arbeitende Tierheilpraktikerinnen als Mitglieder eines der Kooperation angehörenden Verbandes Verfassungsbeschwerde gegen den § 50 Abs. 2 des im Januar 2022 in Kraft tretenden Tierarzneimittelgesetzes ein. Unterstützt wird die Verfassungsbeschwerde durch ein Konsortium aus acht Berufsverbänden.
  5. Der Verbandes energetisch arbeitender Tiertherapeuten (VETT) e. V. wird ordentliches Mitglied der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V. 
  1. Die Kooperation veröffentlicht den Reader "Einsatz komplementärer und alternativer Medizin zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen (AMR = Antimicrobial Resistance)" und dokumentiert anhand von über 100 Fallbeispielen sowie Studien, wie Naturheilkunde wirksam gegen Antibiotikaresistenzen unterstützen kann. 
  2. Im April wird der Tierphysiotherapie Verband Deutschland (TPVD) e. V. ordentliches Mitglied der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V. .
  1. Mit dem Tod von Edeltraud Hanser am 16.02.2019 verliert die DTU ihre Vorsitzende, und die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. eine Mitstreiterin der ersten Stunde. Edeltrauds Herzblut und Leidenschaft werden uns sehr fehlen!!
  2. Die Kassenwartin Viola März-Kämmerer legt ihr Amt nieder. An ihrer Stelle übernimmt Angelika Bahr-Dehnhardt das Amt.

Am 22.6.2018 wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung bei den Vorstandswahlen der amtierende Vorstand im Amt bestätigt.

Erste Vorsitzende: Stefanie Olhöft (VfT e. V.)
Zweite Vorsitzende: Martina Fickert (DGT e. V.)
Kassenwart: Viola März-Kämmerer (VTkH e. V.)

Das Berufsbild Tierheilpraktiker, gemeinsam erarbeitet von den Mitgliederverbänden der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V., dem THP e. V., FNT e. V., VDT e. V. und mit Unterstützung der ADT im FVDH e. V. als Interessengemeinschaft deutscher Tierheilpraktikerverbände, wird veröffentlicht.

Die beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereichte Petition der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V. (Kthp e. V.) und des Verbandes Artgerechte Tiergesundheit e. V. (ATG e. V.) mit der Forderung an den Bundestag, der geplanten EU-Verordnung Tierarzneimittel (2014) COM 558 in dieser Form nicht zuzustimmen, war mit über 80.000 Stimmen weit über das Quorum von 50.000 erforderlichen Stimmen erfolgreich und zeigte, dass die dort formulierten Forderungen in der Bevölkerung deutliche Zustimmung fanden. Kthp und ATG hatten in ihrer Petition kritisiert, dass der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe deutlich erschwert würde bis hin zur Unmöglichkeit. Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages reagierte mit einer Einladung der Petenten zu einer öffentlichen Anhörung am 20. Juni 2016.

Das Plenum bestand aus Vertretern des Petitionsausschusses: der Vorsitzenden Kersten Steinke, (Die Linke, Ausschuss f. Ernährung u. Landwirtschaft) und ihrem Stellvertreter Gero Storjohann, (CDU/CSU) sowie 9 Abgeordnete von CDU/CSU, 6 von der SPD und je 2 von den Linken und den Grünen/Bündnis 90 als Berichterstatter für die jeweiligen Parteien.  Als Vertreterin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth (Tierärztin) und für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz anwesend. Als Sprecherin für die Petenten, der Berufsverbände für Tierheilpraktiker der Kthp und ATG, war Birgit Weidacher-Bauer (THP e. V.) gewählt worden.

Dem Plenum konnte im Rahmen dieser Anhörung deutlich gemacht werden, dass der Beruf  Tierheilpraktiker/in eine lange Tradition aufweist und Tierheilpraktiker/innen von den Tierbesitzerinnen und Tierbesitzern als wichtige Partner bei der Gesunderhaltung ihrer Tiere aufgesucht werden. Dies konnte durch eine Studie der Universität Göttingen belegt werden. Frau Weidacher-Bauer legte dar, dass die Umsetzung der Verordnung in der aktuellen Form nach wie vor die Verwendung von Homöopathika derart eingrenzen würde, dass die Gefährdung beruflicher Existenzen eine Konsequenz daraus darstellen würde.

Obwohl bereits zm Zeitpunkt der Anhörung einige Änderungen in der Formulierung der Verordnung erwirkt werden konnten, was beispielsweise Tierbesitzern weiterhin die uneingeschränkte Verwendung natürlicher Pflegeprodukte für ihr Tier ermöglicht, hatten Kthp und ATG weiterhin Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Homöopathika, da die Verbände es  als unverhältnismäßig ansehen, dass bereits registrierte homöopathische Arznei- und Einzelmittel zusätzlich registriert werden müssen, um sie im Bereich der lebensmittelliefernden Tiere anwenden zu können, obwohl diese Mittel im Humanbereich verwendet werden. Laut Weidacher-Bauer müsse in der Verordnung klar geregelt sein, dass rückstandslose homöopathische Mittel ab Verdünnungsgrad D4 jedem zur Verfügung stehen sollten und dies nicht nur dem Tierarzt vorbehalten sein dürfte.

Bei einigen Plenumsteilnehmern stellte sich die Frage hinsichtlich der Sachkunde und Qualitätssicherung der Tierheilpraktier*innen. Insbesondere in einem nachfolgenden Anschreiben an die Plenumsteilnehmer, das auch die 2. Stellungnahme der Verbände mit weiteren Änderungsvorschlägen enthielt, konnte die Verantwortung der Verbände diesbezüglich dargestellt werden. Den meisten Plenumsteilnehmern war nicht geläufig, dass die Verbände bereits eine Prüfung ihrer Mitglieder abnehmen und per Berufsverordnung diese zur Fortbildung verpflichten. Frau Weidacher-Bauer führte in der Anhörung auch an, dass es einen Arbeitskreis der Berufsverbände gibt, der kontinuierlich Ausbildungsvorgaben und Prüfungsinhalte überarbeitet.

Die Pressemitteilung des Bundestages und Mitschnitt der Anhörung kann in der Mediathek des deutschen Bundestages eingesehen werden.

  1. Am 24.1.2015 treffen sich 9 von 12 der derzeit existierenden deutschen Tierheilpraktiker-Verbänden in Fulda. Ziel dieses Treffens ist die Erarbeitung und Präzisierung gemeinsamer Ziele zur Konsolidierung des Berufsstandes. 
  2. Die Kooperation wird in das Transparenzregister der EU eingetragen.
  3. Im März und April wird die Stellungnahme zum Vorschlag zu einer Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates über Tierarzneimittel COM (2014) 588 gemeinsam mit dem Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT) und dem Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e. V. (THP) erarbeitet, die in einer Pressemitteilung veröffentlicht und beim Europäischen Parlament und beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingereicht wird.
  4. Im Mai wird der Berufsverband für klassische Tierhomöopathen Deutschlands (BkTD) e. V. ordentliches Mitglied der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V. 
  1. Im April tritt die Kooperation der europäischen Organisation ANME e. V. – Association for Natural Medicine in Europe e.V. bei, die sich besonders für den Erhalt der komplementären und alternativen Medizin in Europa in all ihrer Vielfalt einsetzt.
  2. Die Kooperation wird in der „Öffentlichen Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände“ (seit 2022 “Lobbyregister”) registriert.
  3. Nachdem die Thieme-Verlagsgruppe mit dem VetCenter eine Online-Bibliothek für Tierärzte geschaffen hat, tritt die Kooperation mit dem Programmbereichsleiter Tiermedizin in Verbindung, um auch Tierheilpraktiker*innen eine Zugangsmöglichkeit zu dem Portal zu ermöglichen. Nach längeren Verhandlungen ist dies gelungen: auch Tierheilpraktiker haben nun eine Zugriffsmöglichkeit auf die umfangreiche Online-Bibliothek für veterinärmedizinische Fachliteratur.
  4. Auf Einladung des Vereins Artgerechte TierGesundheit e.V. treffen sich am 18./19.6.2014 in Hattersheim etwa 30 Vertreter von Berufsverbänden aus 5 europäischen Staaten, um Herausforderungen für die Zukunft der Tiergesundheitsberufe zu beraten. Vertreter aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Schweiz und Österreich einigten sich darauf, Qualitätsstandards für die Ausbildung, Prüfung und Ausübung der folgenden Berufe bzw. Berufsfelder zu entwickeln: Zahngesundheit für Pflanzenfresser, Tiertraining, Verhaltenstherapie, alternative und komplementäre Tierheilkunde, Tierphysiotherapie, Tierosteopathie, manuelle Therapien und Hufbearbeitung. An der Konferenz waren Vertreter mehrerer Tierheilpraktiker- und Tierphysiotherapeutenverbände, darunter die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V. beteiligt. Auch eine Vertreterin von ANME (Association for Natural Medicine in Europe e.V.) beteiligte sich an den Beratungen. 

    Es bestand Einigkeit, dass die Formulierung von Qualitätsstandards für die Ausbildung und Berufsausübung notwendig ist, um den Anforderungen des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes zu genügen und um eine Vielzahl von Therapieverfahren zu erhalten. Ziel ist es, für die genannten Berufe Berufsbilder zu entwickeln, die Anforderungen und Kompetenzen jeweils detailliert zu beschreiben und fachliche Qualitätsstandards festlegen. Die Teilnehmer stimmten überein, dass alle genannten Berufe eine Berufsordnung haben sollten, die Regelungen für die Berufsausübung treffen. Auch für eine Fortbildungsverpflichtung sprachen sie sich aus. Die Beteiligten beabsichtigen, den Beratungsprozess im nächsten Jahr fortzusetzen und möglichst viele Berufsvertreter aus anderen europäischen Staaten zur Mitarbeit zu gewinnen. 

    Im Rahmen eines allgemeinen Informationsaustausches erörterten die Teilnehmer die rechtliche Situation für Tiergesundheitsberufe innerhalb Europas und befassten sich mit den Risiken und Chancen einer staatlichen Anerkennung. Es bestand Einigkeit, den Prozess zur Einführung des Europäischen Berufsnachweises (European Professional Card) zu nutzen, um die Mobilität von Angehörigen der Tiergesundheitsberufe zu verbessern. Die rechtliche Situation und die Anforderungen an die berufliche Ausbildung und Berufsausübung sind in den einzelnen Ländern Europas sehr unterschiedlich. Während z.B. der Beruf des Tierheilpraktikers in Deutschland unter den Schutz des Grundgesetzes fällt und im gesetzlichen Rahmen eine hohe Unabhängigkeit genießt, darf er in anderen Ländern Europas nur unter Aufsicht eines Tierarztes ausgeübt werden oder ist – wie in Österreich - verboten. Ähnliches gilt für den Beruf des Tierphysiotherapeuten. 

    Artgerechte TierGesundheit e.V. ist ein Verband, in dem Mitglieder von Tiergesundheitsberufen, Ausbildungsstätten und Produzenten von Tiergesundheitsprodukten zusammengeschlossen sind. Er setzt sich für eine Sicherung der Tiergesundheitsberufe ein.
  5. Am 20.6.2014 wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung ein neuer Vorstand gewählt: 

    Erste Vorsitzende: Stefanie Olhöft (VfT e. V.)
    Zweite Vorsitzende: Martina Fickert (DGT e. V.)
    Kassenwart: Viola März-Kämmerer (VTkH e. V.)
  1. Altersvorsorge für Tierheilpraktiker: In Zusammenarbeit mit dem Versicherungsbüro Binder-Kühne und der Axa-Versicherung wird für haupt- oder nebenberuflich tätige Tierheilpraktiker eine freiwillige Altersvorsorge mit individuellen Möglichkeiten angeboten. Auch Berufseinsteiger können mit einer kleinen Versicherungssumme beginnen und mit steigendem Umsatz ihre Versicherung anpassen.
  2. Nach einem Entwurf der DGT in Zusammenarbeit mit Dr. Christina Eul-Matern werden zum 1.1.2013 im Zuge der Qualitätssicherung erstmalig Richtlinien für eine Kenntnisüberprüfung für Therapeuten der Veterinär-TCM verabschiedet.

Am 31.1.2011 wird der VTkH – Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie e. V. ordentliches Mitglied in der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V.  

Am 16.6.2010 wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung ein neuer Vorstand gewählt:

1. Vorsitzende: Andrea Schröder-Philipps (DTU e. V.)

2. Vorsitzende: Stefanie Olhöft (VfT e. V.)

Kassenwart: Michael Maaßen (DGT e.V.


Zum 31.12.2010 tritt der THP – Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e. V.  aus der Kooperation aus.

Die langjährige Vorsitzende der Kooperation, Jutta Schröter (VfT e. V.), tritt zurück. Kommissarisch übernimmt Kirsten Händel (THP e. V.) das Amt.

  1. Im Juli wird eine Petition zur gesetzlichen Regelung des Berufes „Tierheilpraktiker“ beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.
  2. Erstellung eines Behandlungsvertrages für Tierheilpraktiker für Mitglieder, sowie einen Block mit Anwendungsbelegen zum Nachweis der Anwendung von Medikamenten bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen (letzterer kann für 5,00 € zzgl. Versandkosten bei der Geschäftsstelle angefordert werden).

Der Verband wird umbenannt in Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V.

Die geänderten Prüfungsrichtlinien treten in Kraft.

Im Oktober erscheint die erste Ausgabe der Verbandzeitschrift “Tierheilpraktiker aktuell” als Informationsmedium für alle Mitglieder. Neben Fachartikeln enthält die Zeitschrift Neuigkeiten aus der Kooperation und Fortbildungsangebote.

Am 18.6.2004 wird die Kooperation der Tierheilpraktiker-Verbände Deutschlands e.V. ein eingetragener Verein mit den Mitgliederverbänden:

  1. DTU - Deutsche Tierheilpraktiker-Union e. V. (DTU)
  2. DGT - Deutsche Gesellschaft der Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten e. V.
  3. THP – Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e. V. (der zu diesem Zeitpunkt bis 01.01.2006 noch „Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, Bundes- und Dachverband e.V.“ hieß)
  4. VfT – Verband freier Tierheilpraktiker e. V.

An der Gründung der Kooperation als eingetragener Verein hat sich die ADT nicht mehr beteiligt und ist ab diesem Zeitpunkt kein Mitgliedsverband mehr.

Am 1.1.2004 treten die Prüfungsrichtlinien in Kraft; Form und Umfang der Prüfung wurde mittlerweile von anderen Verbänden und auch von vielen Schulen übernommen.

Entwurf einer einheitlichen Prüfungsrichtlinie, die für alle der Kooperation angeschlossenen Verbände Gültigkeit hat.

Die ADT (Arbeitsgemeinschaft deutscher Tierheilpraktiker im FVDH e.V.) tritt der Kooperation bei.

Die ersten Tierheilpraktiker-Tage der Kooperation finden im Kloster Höchst statt. Zwei Jahre lang ist das Kloster Gastgeber bevor das Schloss Ehringerfeld in Geseke in den Jahren 2001 und 2002 Veranstaltungsort wird.

Seit 2003 finden die Tierheilpraktiker-Tage im Hessen Hotelpark Hohenroda statt.

Mit dieser mittlerweile etablierten und beliebten Veranstaltung wird ein mehrtägiger Kongress für Tierheilpraktiker ins Leben gerufen, der sowohl für Mitglieder der Kooperationsverbände, weiterer Tierheilpraktiker-Verbände und verbandsungebundenen Tierheilpraktiker*innen offen steht. Mit dieser Weiterbildung auf hohem Niveau, einer  informativen Tiergesundheitsausstellung und der ausgiebigem Möglichkeit zum Austausch unter Therapeutinnen und Therapeuten trägt das Event zu intensiver Fortbildung der Berufsgruppe bei. 

  1. Den Mitgliedern kann die erste Gruppenversicherung „Betriebshaftpflicht“ für Tierheilpraktiker zu vergünstigten Konditionen angeboten werden.
  2. Am 28.03.1998 tritt die Berufsordnung in Kraft. Diese ist ist Bestandteil der Geschäftsordnungen der Kooperationsverbände und findet sich in den Berufsordnungen fast aller ab 1998 gegründeten Tierheilpraktiker-Verbände wieder.
  3. Ausstieg aus der Beitragspflicht in der Berufsgenossenschaft: Nach Ablösung der Reichsversicherungsordnung durch das SGB ergab sich die Möglichkeit, durch Einspruch der Kooperation die beitragspflichtige Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft zu beenden. Tierheilpraktiker*innen sind Mitglieder in der Berufsgenossenschaft, müssen aber keinen Beitrag zahlen (erhalten dann aber auch keine Leistungen). Diesen Vorteil genießen nun alle Tierheilpraktiker, auch ohne Mitgliedschaft in einem der Kooperationsverbände.
  4. Die Rubrik “Tierheilpraktiker” wird nach entsprechenden Eingaben durch die Kooperation in das Branchenbuch “Gelbe Seiten” aufgenommen.
  1. Am 18.1.1997 werden die Kooperationsvereinbarung und der Geschäftsordnung der Kooperation der Tierheilpraktikerverbände Deutschlands unterzeichnet von: 

    DGT: Wolfgang Ransleben, Marion Ramcke
    DTU: Edeltraud Hanser
    THP: Hanns Terhardt, Bernhard Mayer, Friedrich Weinkath
    VfT: Jutta Schröter, Margitta Flege
     
  2. Herausgabe des ersten Gebührenverzeichnisses, das alle vier Jahre aktualisiert wird. Dieses kann in der Geschäftsstelle gegen eine Schutzgebühr von 3,00 € bestellt werden. Es kann auch Tierheilpraktikern, die nicht in einem der Kooperationsverbände organisiert sind, zur Orientierung nützlich sein oder Tierbesitzern zur besseren Transparenz dienen.
  3. Herausgabe eines Therapeutenverzeichnisses (gedruckt), die Druckversion wurde seit verstärktem Internetaufkommen eingestellt.
  1. An einem ersten Treffen am 25.03.1996 in Kirchheim nahmen teil: 
    DGT: Wolfgang Ransleben
    DTU: Edeltraud Hanser
    THP: Hans Terhardt, Bernhard Mayer
    VfT: Jutta Schröter
     
  2. Am 8.6.1996 findet die konstituierende Sitzung der Kooperation der Tierheilpraktikerverbände Deutschlands statt unter Teilnahme von:
    DGT: Wolfgang Ransleben
    DTU: Edeltraud Hanser
    VfT: Jutta Schröter, Margitta Flege
    THP: Hans Terhardt, Bernhard Mayer, Heidegret Mayer

Eine Anfrage der Opposition an die damalige Bundesregierung bezüglich einer gesetzlichen Regelung des Berufes „Tierheilpraktiker“ war abschlägig beschieden worden.

Zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland sechs Berufsverbände für Tierheilpraktiker, die jedoch keinen nennenswerten Kontakt untereinander hatten und jeder für sich agierten:

  1. Arbeitsgemeinschaft deutscher Tierheilpraktiker (ADT) (untergeordnet im FVDH)
  2. Deutsche Gesellschaft für Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten e. V. (DGT)
  3. Deutsche Tierheilpraktiker Union e. V. (DTU)
  4. Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, Bundes- und Dachverband e.V (THP) (ab 01.01.2006: Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e. V.)
  5. Verband deutscher Tierheilpraktiker e. V. (VDT) (der nichts mit dem heute existierenden VDT, den es noch nicht gab, zu tun hatte)
  6. Verband freier Tierheilpraktiker e. V. (VfT)

Erste Gespräche finden unter den Verbänden DGT, DTU, THP und VfT statt.