Am 22.6.2018 wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung bei den Vorstandswahlen der amtierende Vorstand im Amt bestätigt.
Erste Vorsitzende: Stefanie Olhöft (VfT e. V.)
Zweite Vorsitzende: Martina Fickert (DGT e. V.)
Kassenwart: Viola März-Kämmerer (VTkH e. V.)
Das Berufsbild Tierheilpraktiker, gemeinsam erarbeitet von den Mitgliederverbänden der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V., dem THP e. V., FNT e. V., VDT e. V. und mit Unterstützung der ADT im FVDH e. V. als Interessengemeinschaft deutscher Tierheilpraktikerverbände, wird veröffentlicht.
Die beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereichte Petition der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V. (Kthp e. V.) und des Verbandes Artgerechte Tiergesundheit e. V. (ATG e. V.) mit der Forderung an den Bundestag, der geplanten EU-Verordnung Tierarzneimittel (2014) COM 558 in dieser Form nicht zuzustimmen, war mit über 80.000 Stimmen weit über das Quorum von 50.000 erforderlichen Stimmen erfolgreich und zeigte, dass die dort formulierten Forderungen in der Bevölkerung deutliche Zustimmung fanden. Kthp und ATG hatten in ihrer Petition kritisiert, dass der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe deutlich erschwert würde bis hin zur Unmöglichkeit. Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages reagierte mit einer Einladung der Petenten zu einer öffentlichen Anhörung am 20. Juni 2016.
Das Plenum bestand aus Vertretern des Petitionsausschusses: der Vorsitzenden Kersten Steinke, (Die Linke, Ausschuss f. Ernährung u. Landwirtschaft) und ihrem Stellvertreter Gero Storjohann, (CDU/CSU) sowie 9 Abgeordnete von CDU/CSU, 6 von der SPD und je 2 von den Linken und den Grünen/Bündnis 90 als Berichterstatter für die jeweiligen Parteien. Als Vertreterin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth (Tierärztin) und für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz anwesend. Als Sprecherin für die Petenten, der Berufsverbände für Tierheilpraktiker der Kthp und ATG, war Birgit Weidacher-Bauer (THP e. V.) gewählt worden.
Dem Plenum konnte im Rahmen dieser Anhörung deutlich gemacht werden, dass der Beruf Tierheilpraktiker/in eine lange Tradition aufweist und Tierheilpraktiker/innen von den Tierbesitzerinnen und Tierbesitzern als wichtige Partner bei der Gesunderhaltung ihrer Tiere aufgesucht werden. Dies konnte durch eine Studie der Universität Göttingen belegt werden. Frau Weidacher-Bauer legte dar, dass die Umsetzung der Verordnung in der aktuellen Form nach wie vor die Verwendung von Homöopathika derart eingrenzen würde, dass die Gefährdung beruflicher Existenzen eine Konsequenz daraus darstellen würde.
Obwohl bereits zm Zeitpunkt der Anhörung einige Änderungen in der Formulierung der Verordnung erwirkt werden konnten, was beispielsweise Tierbesitzern weiterhin die uneingeschränkte Verwendung natürlicher Pflegeprodukte für ihr Tier ermöglicht, hatten Kthp und ATG weiterhin Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Homöopathika, da die Verbände es als unverhältnismäßig ansehen, dass bereits registrierte homöopathische Arznei- und Einzelmittel zusätzlich registriert werden müssen, um sie im Bereich der lebensmittelliefernden Tiere anwenden zu können, obwohl diese Mittel im Humanbereich verwendet werden. Laut Weidacher-Bauer müsse in der Verordnung klar geregelt sein, dass rückstandslose homöopathische Mittel ab Verdünnungsgrad D4 jedem zur Verfügung stehen sollten und dies nicht nur dem Tierarzt vorbehalten sein dürfte.
Bei einigen Plenumsteilnehmern stellte sich die Frage hinsichtlich der Sachkunde und Qualitätssicherung der Tierheilpraktier*innen. Insbesondere in einem nachfolgenden Anschreiben an die Plenumsteilnehmer, das auch die 2. Stellungnahme der Verbände mit weiteren Änderungsvorschlägen enthielt, konnte die Verantwortung der Verbände diesbezüglich dargestellt werden. Den meisten Plenumsteilnehmern war nicht geläufig, dass die Verbände bereits eine Prüfung ihrer Mitglieder abnehmen und per Berufsverordnung diese zur Fortbildung verpflichten. Frau Weidacher-Bauer führte in der Anhörung auch an, dass es einen Arbeitskreis der Berufsverbände gibt, der kontinuierlich Ausbildungsvorgaben und Prüfungsinhalte überarbeitet.
Die Pressemitteilung des Bundestages und Mitschnitt der Anhörung kann in der Mediathek des deutschen Bundestages eingesehen werden.
Am 31.1.2011 wird der VTkH – Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie e. V. ordentliches Mitglied in der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V.
Am 16.6.2010 wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung ein neuer Vorstand gewählt:
1. Vorsitzende: Andrea Schröder-Philipps (DTU e. V.)
2. Vorsitzende: Stefanie Olhöft (VfT e. V.)
Kassenwart: Michael Maaßen (DGT e.V.
Zum 31.12.2010 tritt der THP – Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e. V. aus der Kooperation aus.
Die langjährige Vorsitzende der Kooperation, Jutta Schröter (VfT e. V.), tritt zurück. Kommissarisch übernimmt Kirsten Händel (THP e. V.) das Amt.
Der Verband wird umbenannt in Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V.
Die geänderten Prüfungsrichtlinien treten in Kraft.
Im Oktober erscheint die erste Ausgabe der Verbandzeitschrift “Tierheilpraktiker aktuell” als Informationsmedium für alle Mitglieder. Neben Fachartikeln enthält die Zeitschrift Neuigkeiten aus der Kooperation und Fortbildungsangebote.
Am 18.6.2004 wird die Kooperation der Tierheilpraktiker-Verbände Deutschlands e.V. ein eingetragener Verein mit den Mitgliederverbänden:
An der Gründung der Kooperation als eingetragener Verein hat sich die ADT nicht mehr beteiligt und ist ab diesem Zeitpunkt kein Mitgliedsverband mehr.
Am 1.1.2004 treten die Prüfungsrichtlinien in Kraft; Form und Umfang der Prüfung wurde mittlerweile von anderen Verbänden und auch von vielen Schulen übernommen.
Entwurf einer einheitlichen Prüfungsrichtlinie, die für alle der Kooperation angeschlossenen Verbände Gültigkeit hat.
Die ADT (Arbeitsgemeinschaft deutscher Tierheilpraktiker im FVDH e.V.) tritt der Kooperation bei.
Die ersten Tierheilpraktiker-Tage der Kooperation finden im Kloster Höchst statt. Zwei Jahre lang ist das Kloster Gastgeber bevor das Schloss Ehringerfeld in Geseke in den Jahren 2001 und 2002 Veranstaltungsort wird.
Seit 2003 finden die Tierheilpraktiker-Tage im Hessen Hotelpark Hohenroda statt.
Mit dieser mittlerweile etablierten und beliebten Veranstaltung wird ein mehrtägiger Kongress für Tierheilpraktiker ins Leben gerufen, der sowohl für Mitglieder der Kooperationsverbände, weiterer Tierheilpraktiker-Verbände und verbandsungebundenen Tierheilpraktiker*innen offen steht. Mit dieser Weiterbildung auf hohem Niveau, einer informativen Tiergesundheitsausstellung und der ausgiebigem Möglichkeit zum Austausch unter Therapeutinnen und Therapeuten trägt das Event zu intensiver Fortbildung der Berufsgruppe bei.
Eine Anfrage der Opposition an die damalige Bundesregierung bezüglich einer gesetzlichen Regelung des Berufes „Tierheilpraktiker“ war abschlägig beschieden worden.
Zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland sechs Berufsverbände für Tierheilpraktiker, die jedoch keinen nennenswerten Kontakt untereinander hatten und jeder für sich agierten:
Erste Gespräche finden unter den Verbänden DGT, DTU, THP und VfT statt.