Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e.V.
Deutsche Gesellschaft der Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten e.V.
Verband freier Tierheilpraktiker e.V.
Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie e.V.

Berufspolitik

Unsere Vision

  1. Gut ausgebildete Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktiker inklusive der Fachrichtungen Tierphysiotherapie, Tierosteopathie und Tierverhaltenstherapie etablieren sich als wichtiger Bestandteil des Tiergesundheitssystems. In interdisziplinärer Zusammenarbeit kooperieren sie zum Wohl der Tiere auf Augenhöhe mit Tierärztinnen und Tierärzten. 
  2. Tiertherapeutische Berufe werden gesetzlich anerkannt und die Ausbildung wird Bestandteil des deutschen und internationalen Bildungssystems. 
  3. Naturheilkundliche Methoden sollen auch in der Tiermedizin als Erweiterung des Therapiespektrums verankert werden.
  4. Diese Vision wird von allen Tierheilpraktikerverbänden unterstützt und wir arbeiten weiterhin gemeinsam daran, diese Ziele zu erreichen.

Was erreicht ist

  1. Der Beruf des Tierheilpraktikers und des Tierhomöopathen ist durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (Berufsfreiheit) geschützt! Diese Rechtsauffassung bestätigte das Bundesverfassungsgericht erneut mit seinem Beschluss vom 29.9.2022.  Bereits seit dem 22.4.1999 darf lt. einem Urteil des Bundesgerichtshofes die Berufsbezeichnung “Tierheilpraktiker” verwendet werden.
  2. In Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden wurden und werden Politik und Öffentlichkeit über den Beruf des Tierheilpraktikers/ Tierheilpraktikerin informiert. So führte die erfolgreiche Petition zu einer Sitzung des Petitionsausschusses, in der der Beruf politischen Vertreterinnen und Vertretern näher gebracht werden konnte.
  3. Registrierung sowohl im Lobbyregister des Bundestages als auch im Transparenzregister der EU, um uns als Ansprechpartner für Politikerinnen und Politiker bezüglich des für uns relevanten Themenkreis zu positionieren. Darüber hinaus bestehen diverse Kontakte zu den Bundespolitikerinnen und -politikern in den jeweiligen Wahlkreisen und verantwortlichen Ministerien.
  4. Ein einheitliches Berufsbild, eine Prüfungsordnung und Prüfungsrichtlinien, die von den Verbänden der Interessengemeinschaft Tierheilpraktiker gemeinsam erarbeitet wurden, geben dem Beruf einen verbindlichen Rahmen.
  5. Vergünstigte Gruppenvertrags-Konditionen einer Berufshaftpflichtversicherung sowie ein auf die Mitglieder der Berufsverbände zugeschnittenes Altersvorsorgeprogramm sichern die Therapeutinnen und Therapeuten ab.
  6. Naturheilkundliche Therapiemethoden etablieren sich zunehmend in der Öffentlichkeit. So wurde die klassische Tierhomöopathie durch den Beschluss des Bundesverfassungsgericht gestärkt (s.o.), für weitere Therapiemethoden wie die Homotoxikologie, die Homöosiniatrie und weitere komplementär- und alternativmedizinischer Therapien, wurden Fälle und Studien im  Reader "Einsatz komplementärer und alternativer Medizin zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen” zusammengetragen.

Zukünftige berufspolitische Aktivitäten

  1. Dialog mit den politisch Verantwortlichen, um auch zukünftig auf die Erfordernisse und Belange unseres Berufes aufmerksam zu machen
  2. Monitoring der europäischen und deutschen Gesetzgebungsaktivitäten, um frühzeitig und proaktiv Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen zu können.
  3. Fortschreibung von Berufsbild, Prüfungsordnungen, Prüfungsrichtlinien usw., um diese an die gesellschaftlichen, rechtlichen und politischen Erfordernisse anzupassen
  4. Fortsetzung der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit für unseren Beruf